Krankenfahrt

Krankenfahrt

Taxi Krankenfahrten mit dem Taxi werden i.d.R. von der Krankenkasse übernommen in den folgenden Fällen:

  • Dialyse
  • Reha und AHB
  • Strahlentherapie
  • Krankengymnastik
  • Berufsgenossenschaft
  • von oder zu Krankenhäuser deutschlandweit

Taxi Krankenfahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden, außer es handelt sich um:

  • Fahrten zu oder von stationären Behandlungen.
  • Personen mit einem Schwerbehindertenausweis aG, H oder Bl
  • Personen der Pflegestufe 4,5 oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung
  • Fahrten mit Kostenträger Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse

In diesen Fällen reicht die ärztliche Verordnung über eine benötigte Beförderung. 

Reservieren Sie jetzt HIER eine Taxi Krankenfahrt mit unseren Umwelt Taxis in Bremen und umzu.
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 163 5578536
oder per Email unter besen-taxi-bremen@t-online.de